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Genehmigung von Werbeanlagen

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Genehmigung von Werbeanlagen - worauf Sie achten sollten

Wenn Sie an Ihrer Immobilie, Ihrem Ladenlokal oder an Ihrem Betrieb eine Werbeanlage anbringen möchten, benötigen Sie üblicherweise eine Genehmigung dafür. Ob in Dorsten, Recklinghausen, Marl, Essen, Dortmund, Oberhausen oder Bochum, wir stehen Ihnen als Ihr zuverlässiger Partner für individuelle Werbetechnik auch hier mit Rat und Tat zur Seite.

Gesetze und Vorschriften müssen beachtet werden

Mit einer Leuchtreklame machen Sie auf Ihr Geschäft aufmerksam. Besonders Laufkundschaft wird durch eine pfiffig konzipierte Werbeanlage dazu animiert, Ihren Laden, Ihr Restaurant oder Ihre Werkstatt zu betreten und Ihren Umsatz zu steigern. In Deutschland gibt es für das Anbringen von Werbetafeln jedoch Vorschriften, die von Bundesland zu Bundesland abweichen können. In den allermeisten Fällen benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Ob Sie die Anlage an einer Immobilie oder davor, fest im Boden verankert, anbringen möchten, ist dabei zweitrangig.

Eine Genehmigung von Werbeanlagen erteilt die zuständige Bauordnungsbehörde. Die in Deutschland geltende Gewerbefreiheit erlaubt Ihnen grundsätzlich, für Ihr Geschäft zu werben, ob mit einer Lichtwerbung, einer Folienwerbung oder einer anderen Außenanlage. Doch müssen dabei zum Beispiel die Vorgaben des Baurechts und der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden, ebenso wie die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts und gegebenenfalls auch des Gesetzes für den Denkmalschutz.

Welche Werbeanlage benötigt eine Genehmigung?

Das Café in Dorsten oder Recklinghausen, eine Arztpraxis in Marl, Essen oder Dortmund, der Raumausstatter in Oberhausen oder Bochum – sie alle möchten ihren Kundenkreis erweitern, um ihren Gewinn zu erhöhen. Zeitungswerbung ist kurzlebig, aber durch die dauerhafte Befestigung einer attraktiven Außenwerbung bringen Sie sich potenziellen Kunden permanent in Erinnerung. Das öffentliche Baurecht definiert Werbeanlagen als ortsfeste Anlagen, die ein Gewerbe oder einen Beruf bewerben und vom öffentlichen Verkehrsraum bzw. von Grünanlagen aus sichtbar sind.

Hierzu werden unter anderem Leuchtreklamen, Schilder und Werbetafeln gezählt. Nicht genehmigungspflichtige Anlagen sind beispielsweise Schaufensterauslagen, Hinweise auf einmalige Veranstaltungen oder nur vorübergehend aufgestellte Werbetafeln. Einmal genehmigte Werbeanlagen dürfen übrigens nicht einfach verändert oder durch neue ersetzt werden. Vielmehr müssen Sie hier eine erneute Baugenehmigung bei der Behörde einholen. Möchten Sie die Anlage an oder vor einer gepachteten oder gemieteten Immobilie anbringen, ist natürlich auch die – am besten vertraglich geregelte – Zustimmung des Eigentümers erforderlich.

Wir unterstützen Sie bei der Genehmigung von Werbeanlagen

Eine auffällige Werbeanlage, die Kunden wie Interessenten auf Ihr Geschäft aufmerksam macht, amortisiert sich rasch. Mit ausgefallenen Ideen und dem Fokus auf Ihr Corporate Design baut Canberry für Sie genau die Anlage, die die Vision Ihres Geschäfts transportiert. Mit unserer jahrelangen Erfahrung und unserem Wissen helfen wir auch gerne dabei, wenn es um die Genehmigung von Werbeanlagen geht. Denn hier gibt es für den Auftraggeber viele Vorschriften und gesetzliche Regelungen.

Wir helfen Ihnen gerne

Canberry ist bekannt für innovative Konzepte in der Werbetechnik, für die unverkennbare Präsentation von Firmenlogos in Werbeanlagen und für perfekten Service. Mit einem zufriedenen Kundenkreis in Dorsten, Recklinghausen, Marl, Essen, Dortmund, Oberhausen, Bochum und Umgebung verfügen wir über ein umfassendes Know-how in Bezug auf Werbeanlagen. Gerne beraten wir Sie ausführlich und unterstützen Sie in allen Belangen rund um die erforderlichen Genehmigungen und darüber hinaus.

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